Dokumente

Anordnung des BMI zur vorübergehenden Aufnahme von Schutzbedürftigen


Begleitschreiben zur Anordnung des BMI


Schreiben des Innenministeriums Schleswig-Holstein zur Durchführung der Bundesaufnahmeanordnung



Schreiben der Syrischen Nationalen Koalition zur gesetzlichen Lage in Deutschland



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,


die neue Aufnahmeanordnung des Bundes für weitere 10.000 Syrer und Syrerinnen (HAP 3) wurde am 18. Juli 2014 veröffentlicht (Anordnung des BMI und Begleitschreiben im Anhang dieser Email).

Am 12. Juni 2014 beschloss die Bundesinnenministerkonferenz, weitere 10.000 Flüchtlingen aus der syrischen Krisenregion aufzunehmen. Dies ist der dritte Aufnahmebeschluss, nachdem ab Mai 2013 und Dezember 2013 jeweils 5.000 Menschen aufgenommen werden sollten. Insgesamt liegt damit die Aufnahmezahl der drei Bundesprogramme bei 20.000 Menschen.

Die Aufnahmeanordnung vom 18.07.2014 sieht vor, dass - im Unterschied zu den ersten beiden Anordnungen - nun auch für syrische Flüchtlinge, die sich in Libyen aufhalten, Anträge gestellt werden können. Außerdem können in „begründeten Einzelfällen … auch Staatenlose, deren Identität feststeht und die nachweislich seit mindestens drei Jahren in Syrien leben oder gelebt haben, mit ihren in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen in das Bundesgebiet aufgenommen werden“, d.h. kurdische Syrer, denen die syrische Staatsbürgerschaft vorenthalten wurde, sowie auch in Syrien lebende Palästinenser. Hier ergibt sich für einen neuen Personenkreis die Möglichkeit, Angehörige und andere Flüchtlinge nach Deutschland zu holen.

Die weiteren Bestimmungen der Anordnung des Bundes sind gegenüber den ersten beiden Aufnahmeprogrammen unverändert, unter anderem:


  • vorrangig zählt Verwandtschaft in Deutschland als Aufnahmekriterium, aber auch andere Bezüge oder besondere Fähigkeiten beim Wiederaufbau des Landes;
  • eine Verpflichtungserklärung wird erwartet “oder die Bereitschaft, einen Beitrag zu leisten”
  • die Übernahme von Schwerstkranken ist erneut auf nur 3% gedeckelt.
  • Erwartet wird die Selbstorganisation der Einreise; mit Ausnahme der von UNHCR ausgesuchten Personen. Letztere können wieder 14 Tage in Friedland und Bramsche verbleiben, müssten bei Kapazitätsmängeln aber auch gleich in die Zielbundesländer geholt werden. Schwerkranke und Minderjährige sollen generell direkt zum Zielort.


Von den 10.000 Plätzen sollen nach Aussage des Innenministeriums Schleswig Holstein 7.000 für die Auswahl durch die Länder zur Verfügung stehen, die restlichen 3.000 dürften v.a. von UNHCR ausgesuchte Schutzbedürftige sein, aber auch Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium können „in besonderen Fällen“ Personen im Programm unterbringen.

Schleswig-Holstein führt in seinem Erlass aus, dass generell auch diejenigen mit Verwandten in Ägypten oder den Anrainerstaaten Syriens, die bislang noch keine Anträge gestellt haben, erneut neue Anträge stellen können (In Schleswig-Holstein befristet bis September 2014, siehe Anhang). Die alten Anträge indes müssen nicht aktualisiert werden, sie werden im Auswahlverfahren weiterhin berücksichtigt.  Ob das alle Länder so handhaben, ist bislang nicht bekannt. Einige Länder nahmen bereits seit längerem keine Anträge mehr an.

Mit freundlichen Grüßen

Syrische Nationale Koalition: Büro des Botschafters
Chausseestraße 101

10115 Berlin

Deutschland
T +49 (0)30 497 815 02

F +49 (0)30 657 98 141

Email: info@soc-germany.org

Kontakt

Lew Kopelew Forum
Neumarkt 18
50667 Köln


Tel. (0221) 2 57 67 67
Fax. (0221) 2 57 67 68
info@kopelew-forum.de  


Öffnungszeiten:
Di., Do., und Fr. 10.00 - 15.00

während der Veranstaltungen

und nach Vereinbarung



Sie erreichen uns jederzeit unter
0221 257 67 67

oder unter

info@kopelew-forum.de


Mitglied werden

Werden Sie Mitglied

im Lew Kopelew Forum.

Mit finanzieller Unterstützung

der Stadt Köln

Gefördert durch das Land NRW
Der Ministerpräsident des Landes
Nordrhein-Westfalen

Gefördert durch 

Gefördert durch